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10 Tipps für Deinen Immobilienkauf

1. Tipp: Überprüfe das Grundstück

Vor dem Immobilienkauf bzw. -bau solltest Du einen Blick in das Baulastenverzeichnis der zuständigen Baubehörde werfen. Eventuell dürfen bestimmte Grundstücksflächen nicht bebaut werden. Das Grundbuch beim zuständigen Grundbuchamt verzeichnet eine sogenannte Grunddienstbarkeit. Sie regelt Rechte, die der Eigentümer eines anderen Grundstücks an Ihrem Wunschgrundstück hat – etwa ein Wegerecht oder Einspruchsmöglichkeiten gegen bestimmte Bauvorhaben. Gern erledigen wir das für dich.

2. Tipp: Bestehe auf vollständigen Leistungsumfang

Neun von zehn Bauherren/frauen entscheiden sich für einen Anbieter schlüsselfertiger Häuser. Achtung: In 97 Prozent aller Verträge fehlen allerdings unentbehrliche Bauleistungen. Dies hat der Verband Privater Bauherren ermittelt. So kann beispielsweise die Installation der Hausanschlüsse unerwähnt bleiben. Geliefert werden muss nur, was Bauvertrag und Leistungsbeschreibung enthalten. Fordere also immer eine lückenlose Dokumentation dessen, was geleistet wird. Akzeptiere auch bei der Innenausstattung keine uneindeutigen Beschreibungen. Sind bestimmte Leistungen nicht im Festpreis enthalten, sollten diese ausdrücklich genannt werden. Unsere Kooperationspartner, wie Z.B. Elbe-Haus machen das aus unserer Sicht vorbildlich. Gern stellen wir dir einen Kontakt her.

3. Tipp: Reduziere die Kaufnebenkosten

Einbauküche, Wohnzimmereinrichtung, Gartengeräte: Bietet der Voreigentümer hochwertiges bewegliches Inventar mit an, kann es sich lohnen, dessen Übernahme vom Immobilienerwerb zu trennen. Somit sinkt der Kaufpreis des Objekts und damit auch die Kaufnebenkosten, wie die Grunderwerbsteuer, Notargebühren und gegebenenfalls das Maklerhonorar.

4. Tipp: Schaffe Klarheit, bevor Du eine Wohnung kaufst

Die notarielle Teilungsurkunde hält fest, was zur Wohnung gehört, und ob Du auch Garten, Terrasse, Keller, Garage oder Fahrradstellplatz mit kaufst. Hier ist zudem festgelegt, was zum Gemeinschaftseigentum zählt – etwa Balkone, Flure, Aufzüge, aber auch Fenster, Türen und Außenanlagen. Zusätzlich muss geklärt sein, wie das Gemeinschaftseigentum genutzt werden darf. Zu einer vollständigen Teilungserklärung gehört zudem die Gemeinschaftsordnung mit etwaigen Zahlungsverpflichtungen. 

5. Tipp: Lasse dich nicht drängen

Bestehe darauf, dass Du vor dem Notartermin sämtliche Vertragsunterlagen erhältst – bei einem Neubau die Bau- und Leistungsbeschreibung, beim Immobilienkauf die Teilungserklärung. So vermeidest du, dass beim Notartermin plötzlich neue Sachverhalte präsentiert werden die ggf. für den Kaufpreis oder die Bank relevant sind. 

6. Tipp: Beziehe einen Experten mit ein

Fallstricke in Kaufverträgen sind nicht immer leicht zu erkennen. So kann es sein, dass ein Bauträger gesetzliche Verjährungsfristen gekürzt hat. Auch von Bauunternehmen vorformulierte Vertragsentwürfe mit dem Vermerk „notarielles Vertragsmuster“ bieten keinerlei Sicherheit. Deshalb lohnt es sich, wenn Du alle Vertragsunterlagen inklusive etwaiger Bodengutachten, Bauantrags- und Ausführungspläne sowie Wärmeschutznachweise von Experten prüfen lässt. Das kann ein auf Baurecht spezialisierter Rechtsanwalt sein. Rat gibt es zum Beispiel auch beim Verband Privater Bauherren oder beim Bauherren-Schutzbund oder am einfachsten: Bei uns.

7. Tipp: Trete nicht in Vorkasse

In Deutschland muss ein Kaufvertrag über Grundstücke und Immobilien bei einem Notar abgeschlossen werden. Der Notar muss allerdings nicht darauf achten, dass der Vertrag im Sinne des Käufers abgefasst wurde. Eine Beratung durch externe Sachverständige vor Vertragsabschluss wird deshalb empfohlen. Keinesfalls solltest Du in Vorkasse treten, bevor der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. 

8. Tipp: Schau in das Grundbuch

Möchtest Du ein Grundstück oder eine Wohnung bzw. ein Haus kaufen, solltest Du dir stets eine beglaubigte Kopie des Grundbucheintrags besorgen. Hier zeigt sich auch, ob Du das Objekt schuldenfrei übernimmst. 

9. Tipp: Führe eine Schlussbegehung durch

Der bis zu fünf Jahre bestehende Gewährleistungsanspruch ist gesetzlich bzw. durch die Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen geregelt. Auskunft geben Verbraucherschutzorganisationen wie der Verband Privater Bauherren oder der Bauherren-Schutzbund. Bei schlüsselfertig erworbenen Häusern solltest Du spätestens ein halbes Jahr vor Ende der Gewährleistungspflicht gemeinsam mit einem Bausachverständigen eine Schlussbegehung der Immobilie durchführen, um etwaige Mängel rechtzeitig geltend machen zu können. Für Altbauten ist die Gewährleistung zum Teil eingeschränkt. Im Zweifel hilft ein Bausachverständiger. Als dein Partner rund um solche Themen erinnern wir dich an diese wichtigen To Do’s und stellen dir gern die notwendigen Kontakte her.

10. Tipp: Rücktritt ist möglich

Ist der Immobilienkauf notariell beurkundet, ist ein Rücktritt in Ausnahmefällen möglich – etwa dann, wenn er bei ausbleibender Finanzierungszusage durch die Bank ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn der Verkäufer schwerwiegende Mängel bewusst verschwiegen hat.

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